URLAUB à la RÜGEN April - Mai 2023

Anzeigenspezial Maritimes Rügen | 75 Achtung Kontrolle! Alle Gewässer um Rügen, einschließlich der 12-Meilenzone gelten nach dem Fischereigesetz als Küstengewässer und dürfen nur mit gültigem Fischerei- schein und gültiger Angelberechtigung beangelt werden. Angelberechtigungen sind in den Außenstellen des Landesamtes für Fischerei auf Rügen erhältlich: • Sassnitz, Stadthafen, Tel. 038392 / 35049 • Lauterbach, Chausseestraße 15, Tel. 038301 / 468 • Wiek, Hauptstraße 30, Tel. 038391 / 238 Die Insel Rügen ist ein wahres Angler-Paradies: Angeln im Teich, im See, im Bodden, in der Ostsee, Watangeln, Brandungsangeln oder Hochseeangeln – hier fischen Sie nicht im Trüben. Denn die Gewässer der Insel gehören zu den fischreichsten in ganz Deutschland. Immer beliebter wird das Angeln an und auf der Ostsee. Angelfahrten auf der Ostsee von einem Kutter aus werden zum Beispiel von Schaprode und Sassnitz aus angeboten, von Glowe aus geht’s auf kurzen Wegen an die Küsten der Halbinseln Wittow und Jasmund mit dem Kap Arkona und der Tromper Wiek. Bei ungünstigen Wetterlagen bietet der Große Jasmunder Bodden passionierten Boddenanglern ein fantastisches Revier. Im Internet und in der Rügen-App finden Sie zahlreiche Anbieter, die Sie zu einem Angeltripp rund Rügen einladen. RÜGEN MARITIM Reederei Lojewski Schlossallee 4 - 5 · 18546 Sassnitz info@reederei-lojewski.de · www.reederei-lojewski.de Parkmöglichkeit im Parkhaus / Hafenstraße 12 Vorbestellung über die Bord-Telefone oder Tel. 038392 35136 · Fax: 038392 23363 Änderungen der Abfahrtszeiten vorbehalten REEDEREI LOJEWSKI Erleben Sie das überwältigende Panorama der Kreidefelsen Rügens an Bord unserer Fahrgastschiffe von See aus! Abfahrten „NORDWIND“ täglich: 10.30, 12.30, 14.30 Uhr (16.30 Uhr*) von der Sassnitzer Ostmole Bord-Telefon: 0171 9903294 *auf Anfrage Abfahrten „INSEL RÜGEN“ täglich: 10.00, 12.00, 14.00 Uhr (16.00 Uhr*) vom Stadthafen Sassnitz (Nähe Hafenmuseum) Bord-Telefon: 0171 6429396 *auf Anfrage Im § 2 Fischereibefugnis des Fischereigesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- fischereigesetz - LFischG M-V) heißt es: Zur Aus- übung der Fischerei ist befugt, wer 1. Fischerei- berechtigter oder Inhaber einer Fischereierlaubnis nach Maßgabe des § 6 ist und 2. einen Fischerei- schein nach Maßgabe des § 7 besitzt. BOOTSVERMIETER Südrügen · Sail & Surf Rügen, Altefähr · im jaich Yachtcharter, Lauterbach · RSI-Reederei Yachtcharter, Lauterbach · Yachtcharter Goor, Lauterbach · Angelshop & Bootsverleih Gerd Bednarski, Gingst Wittow · Angelfachgeschäft Altenkirchen · MOLA Yachting, Breege Jasmund · Jasmunder Bootsservice, Sagard · Boots Charter Glowe, Sassnitz · Kutterfisch, Sassnitz Bergen · Rügen Charter, 18528 Bergen Mönchgut · Surf & Sail Baabe · Rügenfishing, Göhren Vereinfacht gesagt In Mecklenburg-Vorpommern besteht für den Fischfang mit der Handangel die Pflicht, den gültigen Fischereischein beim Ausüben des Angelns bei sich zu führen. Fischereischeinpflicht besteht ab vollendetem 14. Lebensjahr. Somit können Kinder bis zum Tag vor dem 14. Geburtstag ohne Fischereischein angeln gehen. Für Touristen gibt es einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein). Um angeln zu dürfen, wird zusätzlich eine Angeler- laubnis des Fischereirechtinhabers benötigt. Aus fischereirechtlicher Sicht sollte daher durch die Kinder bzw. deren Eltern bei den Fischereiberechtigen der Angel- gewässer (Binnenfischer, Verbände, Vereine etc.) eine Angelerlaubnis erworben werden. Fragen Sie einfach in den Gemeinden und Kurverwaltungen nach.

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