URLAUB à la RÜGEN April - Mai 2023

76 | Immobilien Anzeigenspezial IMMOBILIEN Immobilienrecht beim Haus- und Wohnungskauf Immobilienkäufer sollten vor dem Unter- zeichnen des Kaufvertrages einige Details klären: Der Energieausweis weist die Höhe des Energieverbrauchs des Hauses aus sowie etwaige Sanierungsempfehlungen. Das Grund- buch gibt Auskunft über Lage und Größe des Grundstücks, aber auch etwaige Lasten und Beschränkungen sind darin eingetragen. Eben- so ist die Einsicht in den Bebauungsplan sehr wichtig. Der Käufer sollte den Bebauungsplan auf mögliche Beschränkungen beim Aus- oder Umbau prüfen und in Erfahrung bringen, ob das Grundstück vielleicht mit Altlasten wie zum Beispiel Gifte oder Chemikalien verseucht ist. Objekt-Service GREIFSWALD Marktflecken 2, 17498 Neuenkirchen Herr Andreas Meyen Telefon 03834-7788-14, Fax 03834-7788-25 E-Mail: andreas.meyen@albers.de Objekt-Service STRALSUND Brandshäger Str. 13, 18439 Stralsund Frau Christine Kottwitz Telefon 03831-2751-36, Fax 03831-2751-27 E-Mail: christine.kottwitz@albers.de Überzeugen Sie sich und Ihre Gäste! Wir realisieren mit Ihnen die gesamte Raumplanung, das heißt die Ausstat- tungsdetails Ihres Projektes. Und das Beste: Dieses FULL-SERVICE-ANGEBOT ist für unsere Objektpartner KOSTENLOS! Von der ersten Planungsphase bis weit nach Abschluss der Arbeiten sind wir als persönliche Ansprechpartner für Sie da und koordinieren alle Maßnahmen rund um Ihre Einrichtung. Steigern Sie mit hochwertigen Möbeln und Accessoires von ALBERS den Wert Ihrer Immobilie, sichern Sie sich zufriedene Kunden und Gäste und erzie- len bessere Vermietungs- und Verkaufsmöglichkeiten. Zahlreiche Referenzen finden Sie auf: www.albers-objekteinrichtung.de Markenmöbel zu Discountpreisen! ALLES AUS EINER HAND - Mit dem FULLSERVICE-PAKET von Möbel Albers! 1. Aufmaß vor Ort oder 2. Planung anhand eines Grundrisses. 3. Bedarfsermittlung. 4. Individuelles Einrichtungskonzept 5. Küchenplanung inklusive 6. Installationspläne 7. Koordinierung der Liefertermine 8. Auslieferung, Montage & Elektroanschluss 9. Gemeinsame Endabnahme 10. Nachbetreuung für alle Fragen & Wünsche rund um Ihr Projekt Adobe-Stock Nr. 47057750 + 1413877499 durch WGA Die perfekte Objekteinrichtung für Sie und Ihre GÄSTE! UNSERE ZUVERLÄSSIGEN FULL-SERVICE LEISTUNGEN! • Seniorenresidenzen • Ferienimmobilien • Küchenobjekte • Musterhäuser • Lounges NEHMEN SIE NOCH HEUTE KONTAKT MIT UNS AUF! a-la-ruegen_Anders-2022.indd 1 02.09.22 08:57 Auch Immobilienverkäufer haben rechtlich einiges zu regeln: Denn laut der Energieeinsparverordnung – kurz EnEV – müssen sie dem Käufer einen Energieausweis vorlegen. Es ist auch empfehlenswert, den Grundbuch- auszug bei der Immobilienbesichtigung bereits zur Hand zu haben, damit der Käufer gar nicht erst beim Grund- buchamt anfragen muss und die Immobilienpräsentation reibungslos anläuft. Bei der Präsentation der Immobilie gilt: Wer von den Vorteilen spricht, darf Mängeln nicht ver- schweigen. Der Verkäufer ist in der Pflicht, zum Beispiel Schimmel oder Altlasten mitzuteilen. Allgemein sollte der Verkäufer oder der von ihm beauftragte Makler sämtliche Informationen, die für die Kaufentscheidung des Interes- senten wichtig sind, auch an diesen weitergeben. Kommt es zum Kaufvertrag, sollte Wichtiges, wie zum Beispiel die genaue Bezeichnung der Immobilie, ihre Beschaffenheit, gegebenenfalls die Übernahme einer bestehenden Grundschuld sowie einige weitere Punkte festgeschrieben werden. Sie sehen schon, alles sollte gut geplant und orga- nisiert sein. Ziehen Sie einen Fachmann zu Rate, damit auch wirklich alles bedacht und wasserdicht gesichert wird. Es gibt viele Immobilienmakler auf Rügen , die das geeignete Objekt oder Baugrund- stück für Sie und ihre Lieben finden. Wenn Sie einen behilflichen und vertrauensvollen Immobilienmakler suchen, schauen Sie einfach auf diesen Seiten. Jetzt scannen und mehr lesen!

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